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CASTILLO I GONZÁLEZ & KOLLEGEN

RECHTSANWÄLTE - ABOGADOS - ЮРИСТЫ

 

 

Anwaltssozietät

Castillo, Gonzalez & Kollegen

Johannisstrasse 112
D-49074 Osnabrück

 

Tel. +49 (0)541 - 35 69 66 10

Fax +49 (0)541 - 35 69 66 15

 

kanzlei@castillo-gonzalez.de

 

www.castillo-gonzalez.de

www.rechtsanwaltabogado.de

 

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INTERNATIONALE  ANWALTSSOZIETÄT

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„Qualifizierte und kompetente
Beratung  sowie Vertretung
im spanischen Recht  von
deutschen Rechtsanwälten
und spanischen Abogados!“

Nachfolgend erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu unseren Öffnungszeiten, zur Anfahrt zu Referenzen und zu offenen Stellenangeboten.

 

Wir haben auch allgemeine Informationen zu Spanien zusammengestellt.

 

Falls Sie uns mandatieren wollen, können Sie hier bequem unsere Vollmachten im Format pdf herunterladen und ausdrucken.

 

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil Sie keine andere Wahl mehr haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen bzw. Kosten durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Deshalb sind wir bemüht, Ihnen auf diesen Seiten unseren "Preis" vorzustellen.
Außerdem stellen wir Ihnen hier unsere
Informationsbroschüren zu den verschiedensten Themen aus den verschiedensten Rechtsgebieten vor, die exklusiv und kostenlos für unsere Mandanten bei uns erhältlich sind.

 

 

INFORMATIONEN

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Montag                 9:00 - 13:00 Uhr   und   14:00 - 18:00 Uhr

Dienstag              9:00 - 13:00 Uhr   und   14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch              9:00 - 13:00 Uhr    und   14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag         9:00 - 13:00 Uhr    und   14:00 - 18:00 Uhr

Freitag                 9:00 - 13:00 Uhr    und   14:00 - 17:00 Uhr
VOLLMACHTEN
Anfahrt per PKW
ANFAHRT
Osnabrück ist eine autofreundliche Stadt. Über 5000 Parkplätze stehen zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe zur Kanzlei steht Ihnen der öffentliche Parkplatz "Schlosswall" zur Verfügung.

Osnabrück ist per Flugzeug, Schiff, Bahn und Auto bestens erreichbar. Neben dem nur wenige Autominuten entfernten Internationalen Flughafen Münster/Osnabrück, verfügt Osnabrück über Bahn- und Autobahnanschluss.

Nachfolgend erhalten Sie detailierte Beschreibungen:


• A1 Dortmund Richtung Bremen bzw. A 1 Bremen Richtung Dortmund
• Am Kreuz Lotte/Osnabrück auf die A30 Richtung Osnabrück/Hannover
• Ausfahrt 16: Osnabrück-Hellern; Osnabrück-Mitte abfahren
• Nach rechts abbiegen: K51 / Lengericher Landstraße
• Ankommen in Osnabrück
• Weiterfahren auf K51 (3km
• Nach rechts abbiegen: Schloßwall (0,3 km)
• Nach rechts abbiegen: Rehmstraße (0,1 km)
• Nach rechts abbiegen: Heinrichstraße
• Ziel erreicht: Osnabrück, Heinrichstr. 26
 

Infos zu Spanien

Weitere Infos
Aus südlicher bzw. nördlicher Richtung von Dortmund bzw. Bremen kommend:


• Verlassen von Hannover A2 Richtung Dortmund
• Abfahren auf A 30 Richtung Amsterdam, Osnabrück, Minden, Bad Oeynhausen
• Vorbeifahrt an Melle
• Ausfahrt 18: Osnabrück-Nahne
• Ankommen in Osnabrück
• Weiterfahren auf B68 / Iburger Straße
• Nehmen Sie B 68
• Nach links abbiegen: Rehmstraße
• Nach rechts abbiegen: Heinrichstraße
• Ziel erreicht: Osnabrück, Heinrichstr. 26
 
Aus östlicher Richtung von Hannover kommend:

Referenzen

Weitere Infos

Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen ist stets bemüht, ihren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage unser Stundenhonorar mit. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können. Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.

In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein . . .
Rechtsberatung und außergerichtliche Beratung . . .
Weitere Gebühren . . .

Letzte Aktualisierung: 04 Mai 2010

Aktuelle Zeit: 13:08:37