
RECHTSANWÄLTE -
Anwaltssozietät
Castillo, Gonzalez & Kollegen
Johannisstrasse 112
D-
Tel. +49 (0)541 -
Fax +49 (0)541 -
INTERNATIONALE ANWALTSSOZIETÄT








Als Anwaltssozietät beraten wir Sie umfassend im spanischen Erbrecht. Im deutschen
Recht geht das Vermögen als Ganzes mit dem Tode des Erblassers auf den bzw. die Erben
über. Es bedarf keiner Annahmeerklärung. Anders in Spanien: Zwar geht auch hier der
Nachlass mit dem Tode über, jedoch muss der Erbe seine Erbschaft ausdrücklich oder
stillschweigend annehmen. Wir unterstützen Sie hierbei und bereiten die spanische
Erbschaftsannahmeerklärung vor.Das spanische Erbschafts-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige
Besteuerungen vermindert, wenn nicht vermieden werden.
Spanisches
Erbrecht

I N F O R M A T I O N E N -
Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das den Bürger finanziell so stark belastet
wie das Erbschafts-
Im Bereich des deutsch-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen
vermindert, wenn nicht vermieden werden.
Richtet sich bei der Erbschaft eines deutschen Staatsangehörigen das materielle Erbrecht,
also das wie und ob einer Nachlassübertragung noch nach deutschen Recht. (z.B. deutsche
gesetzliche Erbfolge, deutsches Testament nach deutschem Recht, deutsches Pflichtteilrecht
usw) gilt dies nicht uneingeschränkt auch für das Steuerrecht. So ist ein Deutscher
mit Immobilienbesitz in Spanien in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und bezogen
auf seine Immobilie in Spanien beschränkt steuerpflichtig.
Wir begleiten und beraten Sie schon im Vorfeld einer Erbschaft, um durch kluge und
vorausschauende Planung und Gestaltung des Nachlasses die Besteuerung Ihres Vermögens
zu mindern.
Im Bereich des spanischen Rechts begleiten wir Sie bei der Abgabe der
notwendigen Steuererklärungen und bereiten diese selbstverständlich vor.
Wir prüfen Ihre Angelegenheit darauf, ob durch rechtlich zugelassene Gestaltungen
Steuereinsparungen möglich sind.
Hier arbeiten wir mit erprobten Steuersparmodellen,
um bestmöglichst die Steuerlast zu mindern.
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es auf dem Gebiet des Erbschafts-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen
vermindert, wenn nicht vermieden werden.

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Letzte Aktualisierung: 19.12.2011 13:04:38
Aktuelle Zeit: 13:08:37
